Rechtsprechung
   BSG, 22.06.1973 - 3 RK 90/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,5445
BSG, 22.06.1973 - 3 RK 90/71 (https://dejure.org/1973,5445)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1973 - 3 RK 90/71 (https://dejure.org/1973,5445)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1973 - 3 RK 90/71 (https://dejure.org/1973,5445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,5445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeit - Unterbrechung - Zwischenbeschäftigung - Krankengeld - Berechnung - Regellohn - Abgerechnetes Entgelt

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 55
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Werden Versicherte vor Ablauf des Bemessungszeitraums in ihrem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis arbeitsunfähig, bemisst sich ihr Krankengeldanspruch nach einer vorrangig die individuellen Verhältnisse berücksichtigenden Schätzung (Fortentwicklung von BSG vom 23.1.1973 - 3 RK 22/70 = BSGE 35, 126 = SozR Nr. 57 zu § 182 RVO und BSG vom 22.6.1973 - 3 RK 90/71 = BSGE 36, 55 = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO).

    bb) Der früher auch für Krg-Streitigkeiten zuständige 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat bereits für parallele Konstellationen im Recht der RVO (vgl zur Berücksichtigung von Überstunden: BSGE 35, 126, 128 f = SozR Nr. 57 zu § 182 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 59; für Phasen kurzer Zwischenbeschäftigung zwischen Zeiten der AU: BSGE 36, 55, 58 f = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO) angenommen, dass wegen eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses Versicherte, deren Beschäftigungsdauer noch nicht den Bemessungszeitraum erreicht, Krg beanspruchen können.

    Diesen Rechtsgedanken hat das BSG später auch zur Bemessung des Regelentgelts herangezogen, wenn nach einer Phase der AU und kurzer, den Bemessungszeitraum von vier Wochen unterschreitender Zwischenbeschäftigung das Regelentgelt zu bestimmen war (BSGE 36, 55, 57 f = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO).

  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90

    Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit

    Andererseits ist der Grundsatz der "Aktualität des Regellohnes" zugunsten der Praktikabilität seiner Feststellung modifiziert worden: Maßgebend für die Berechnung des Krankengeldes ist nicht der letzte, sondern ein zeitlich zurückliegender, häufig der "vorletzte", dafür aber ein "abgerechneter" Verdienst (BSGE 36, 55, 57 ff = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO ).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 74/79

    Eine Maßnahme zur Rehabilitation iS RVO § 1241b 'im Anschluß' an den Bezug von

    Nur wenn die ausschließliche Berücksichtigung des in einer kürzeren Arbeitszeit erzielten Entgelts zu einem Regellohn führe, der die Lohnverhältnisse des Versicherten offensichtlich nicht richtig wiedergebe, seien die fehlenden Zeiten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) durch den Verdienst eines gleichartig Beschäftigten zu ergänzen (Hinweis auf BSGE 36, 55 = SozR Nr. 59 zu 5 182 RVG).

    Beschäftigung von vier Wochen im Juni 1976 fehle, der Verdienst eines gleichartig Beschäftigten desselben Betriebes herangezogen werden (Hinweis auf BSGE 36, 55 = SozR Nr. 59 zu @ 182 RVG).

    Der Regellohn ist somit grundsätzlich nach einem abgerechneten Zeitraum mit einer Beschäftigung von mindestens vier Wochen zu bestimmen (BSGE 36, 559 58 = SozR 59 zu 5 182 RVG; Peters, Handbuch der Krankenversicherung9 Stand: August1980, @ 182 Anm 18 b)° Das vorzitierte Urteil des BSG vom 22" Juni 1973 3 RK 90/71 ist allerdings zu 5 182 Abs. 5 Satz 1 RVO idF des Gesetzes vom 12° Juli 1961 (BGBl I S 913) ergangen" Es ist jedoch auch für die neue Fassung des @ 182 Abs. 5 Satz 1 RVG zu beachten9 weil der hier entscheidende Passus "das im letzten abgerechneten Lohnabrechnungszeitraum, mindestens während der letzten abgerechneten vier Wochen erzielte Entgelt" durch das RehaAnglG nicht geändert worden ist.

    Denn auch hierbei wäre die Höhe des Regellohnes, vor allem bei sehr kurzen Zwischenbeschäftigungen, van der zufälligen Verdiensthöhe weniger Tage abhängig (vgl BSGE 36, 55, 58 = SozR Nr. 59 zu 5 182 RVG)° Diese Betrachtungsweise ist deshalb gerechtfertigt, weil dem arbeitsunfähig Erkrankten bzw dem Behinderten im Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit oder des Beginns der Maßnahme das bisherige Lohnniveau möglichst während der Erkrankung und Rehabilitation bis zur Wiedereingliederung in Arbeit und Beruf garantiert werden soll (Jung/Preuß aaO, & 13, Anm 10, S 189)° Zufälligkeiten, die die bisherigen Lohnverhältnisse beeinflussen, müssen ausgeschieden werden (BSGE aaO; Jung/Preuß aaO).

    Für die Berechnung des Krankengeldés hat der 3° Senat des BSG im Urteil vom 22° Juni 1973 (BSGE 36, 55, 59 = SozR Nr. 59 zu @ 182 RVO) für den Fall, daß der Versicherte wiederholt arbeitsunfähig gewesen ist und die Zwischenbeschäftigung vor der letzten Arbeitsunfähigkeit nicht wenigstens vier Wochen gedauert hat, ausgesprochen, daß die fehlenden Zeiten aus 12.

  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 112/78

    Bemessungszeitraum - Lohnabrechnungszeitraum - Beschäftigungsverhältnis

    Diese Methode sei für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, speziell bezüglich @ 182 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung (EVO)" vom 3" Senat des Bundessozialgerichts (BSG) verworfen werden (Urteil vom 22. Juni 1973 3 RK 90/71 - BSGE 369 55)° Nach diesem Urteil sollten die an mindestens vier Wochen fehlenden Zeiten aus dem Verdienst eines gleichartig Beschäftigten ergänzt werden" Die Anwendung dieser Methode dürfte nicht schwerfallen" weil gleichartig wie der Kläger beschäftigte Arbeitnehmer der Firma N. zur selben Zeit ebenfalls arbeitslos geworden seien° Die Auslegung des 5 182 Abs. 5 RVO durch den 5° Senat des BSG habe im übrigen bei der Berechnung des Übergangsgeldes Auswirkungen auf den gesamten Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitationo Die Rehabilitationsträger, mit Ausnahme der Beklagten9 verführen nach dieser Methode.

    Demgemäß können auch die Grundsätze, die der 3. Senat des BSG in seinem Urteil vom 22, Juni 1973 (vgl BSGE 36, 55 ff) für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung aufgestellt hat, entgegen der Ansicht der Revision nicht entsprechend angewendet werdenz.

    Sinn dieser Regelung ist es nämlich, das dem Lohnersatz dienende Krankengeld allen Veränderungen in den Lohnverhältnissen des Versicherten so dicht wie möglich folgen, also das jeweils aktuelle Lohnniveau widerspiegeln zu lassen (BSGE 36, 55, 57 mit weiterem Hinweis; ebenso Leingärtner in SGb 73, 507, 509).

    Damit werden nur solche Lohnveränderungen berücksichtigt, durch die sich ein gewisser Dauerzustand ausdrückt, die also geeignet sind, den Lebensstandard des Leistungsempfängers zu repräsentieren (BSGE 36, 55, 57).

    Ein drittes Ziel der beiden Vorschriften ist das der Verwaltungsvereinfachung, Es soll eine rasche und einfache Feststellung der Leistungshöhe schon bei Ausscheiden des Antragstellers aus seinem Beschäftigungsverhältnis bzw bei seiner Erkrankung ermöglicht werden (s bezüglich @ 182 Abs. 5 RVG: BSGE 36, 55, 57 f mit Hinweis auf BT-Drucks III/2748, S 2; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II, 17. Aufl, 44. Nachtrag, @ 182 Anm 18b, 3 17/328 - 3; bezüglich @ 112 Abs. 3 AFG: BSG SozR 4100 5 112 Nr. 1 und Nr. 5; Hennig/Kühl/Heuer, Kommentar zum AFG, @ 112 Anm 6; Schönefelder/Kranz/Wanka, Kommentar zum AFG, 1. Lieferung, Stand August 1972, 5 112 RdNr7).

  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 71/90

    Bemessungszeitraum für Übergangsgeld

    Sie halte diese Rechtsprechung zwar nicht für bedenkenfrei, ihr werde jedoch in den Fällen der beruflichen Rehabilitation gefolgt, während für das Übg bei medizinischen Maßnahmen entsprechend den Entscheidungen des 3. Senats des BSG (BSGE 35, 126 = SozR Nr. 57 zu § 182 RVO; BSGE 36, 55 = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO) und dem Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Reha-Träger bei schwankenden Bezügen ein Bemessungszeitraum von drei Monaten zugrunde gelegt werde.

    Abgesehen davon, daß es dem Gesetzgeber in den Grenzen des Willkürverbotes iS von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) freisteht, den maßgeblichen Bemessungszeitraum zu bestimmen, hat das Gesetz den Grundanliegen Rechnung getragen, der Berechnung des Übergangsgeldes das "aktuelle" Arbeitsentgelt zugrundezulegen, dem Versicherungsträger eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen (dazu BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3) und Zufälligkeiten hintanzuhalten, welche die Höhe des der Berechnung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts unangemessen beeinflußen können (dazu BSGE 36, 55 = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO): Unbillige Belastungen der Versichertengemeinschaft hat es durch den Ausschluß einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (§ 385 Abs. 1a RVO) verhindert.

    Mit dieser Rechtsprechung weicht der erkennende Senat nicht von den von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen des 3. Senats des BSG (BSGE 35, 126 = SozR Nr. 57 zu § 182 RVO; BSGE 36, 55 = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO) iS von § 42 SGG ab.

    Gleiches gilt für das Urteil des 3. Senats vom 22. Juni 1973 (BSGE 36, 55), in dem über die Bedeutung wiederholter, durch eine Zwischenbeschäftigung unterbrochener Arbeitsunfähigkeit für die Feststellung des maßgebenden Bemessungszeitraums zu entscheiden war.

  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 21/83

    Arbeitsunfähigkeit - Zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit - Bedingungen des

    Denn die Höhe des Krankengeldanspruchs richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit maßgebenden Verhältnissen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSGE 16, 177, 180; 36, 55, 57).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 46/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung des Verletztengeldes bei

    Das BSG habe zu einer vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (RehaAnglG) vom 7. August 1974 (BGBl I S 1881) liegenden Fassung des § 182 RVO entschieden, dass dann für die fehlende Zeit das der Regellohnberechnung zugrunde liegende Entgelt aus dem Verdienst eines gleichartig Beschäftigten desselben Betriebes zu ergänzen sei (BSGE 36, 55, 58 = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO).

    Eine erweiternde bzw analoge Auslegung des § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB V in der Weise, das Fehlen eines Mindestabrechnungszeitraums entweder nach der so genannten "Bezugsmethode" (KassKomm-Höfler § 47 SGB V RdNr 20 mwN; Kater/Leube, SGB VII, § 47 RdNr 15) oder im Wege der so genannten "Referenzmethode" (BSGE 36, 55, 58 f = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO) auszugleichen, kommt hier ebenso wie in dem Urteil des Senats vom 23. März 1999 (BSGE 84, 41, 45 = SozR aaO) nicht in Betracht.

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 11/85

    Regellohn- und Übergangsgeldberechnung - unbillige Härte

    Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf die Urteile des 3. Senats des BSG vom 23. Januar 1973 (BSGE 35, 129) und vom 22. Juni 1973 (BSGE 36, 55).

    Ein solcher Gedanke hat auch im Urteil vom 22. Juni 1973 (BSGE 36, 55) keinen Ausdruck gefunden.

    Die Überlegung, daß nach dem Willen des Gesetzgebers alle die Lohnhöhe beeinflussenden Zufälligkeiten außer Betracht bleiben sollen (BSGE 36, 55, 57), wird dort im Zusammenhang mit dem Hinweis darauf angestellt, daß der letzte Lohnabrechnungszeitraum mindestens vier Wochen umfassen müsse, so daß "nicht der zufällig letzte Verdienst" maßgebend sei, "sondern ein aus mindestens vier Lohnwochen ermittelter Durchschnittsverdienst".

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 13/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldberechnung - einmonatiger

    Abgesehen davon, dass es dem Gesetzgeber in den Grenzen des Willkürverbotes iS von Art. 3 Abs. 1 GG freisteht, den maßgeblichen Bemessungszeitraum (hier: 1 Monat) zu bestimmen (vgl BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 7), bezweckt das Gesetz, der Berechnung des Verletztengeldes das "aktuelle" Arbeitsentgelt zu Grunde zu legen, dem Versicherungsträger somit eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen (vgl BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 7) und Zufälligkeiten hintan zu halten, welche die Höhe des der Berechnung zu Grunde zu legenden Arbeitsentgelts unangemessen beeinflussen können (BSGE 36, 55 = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 7).
  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81

    Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Bronchialcarzinom; Beschäftigungsnachgang trotz

    Der erkennende Senat habe entschieden, daß bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als 4 Wochen das für die fehlende Zeit zugrunde zu legende Entgelt aus dem Verdienst eines gleichartig Beschäftigten zu ergänzen sei (BSGE 36, 55).
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 16/98 R

    Verletztengeld - Berechnung - kurzzeitige Beschäftigung - Regelentgelt -

  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2015 - L 11 KR 2575/15

    Krankenversicherung - Krankengeldberechnung - Abrechnungszeitraum

  • LSG Bayern, 05.02.2004 - L 4 KR 211/01

    Rechtmäßige Höhe eines ausgezahlten Krankengeldes; Zahlung und Berechnung des

  • LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 244/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Verletztengeldes - Berechnung des

  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 19/89

    Bemessung des Übergangsgeldes für einen Behinderten

  • BSG, 24.07.1985 - 8 RK 14/84

    Berechnung des Krankengeldes - Lohnabrechnungszeitraum - Arbeitsunfähigkeit des

  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 103/78

    Berechnung des RegelIohns - Anspruch auf Krankengeld - Zeitpunkt der

  • BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 156/80

    Berechnung des Übergangsgeldes - Gleichheitsgrundsatz

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 7/86

    Arbeitslosengeld - Urlaubsgeld

  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 20/80

    Ermittlung des Übergangsgeldes - Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen

  • BSG, 24.02.1982 - 2 RU 14/81

    Berechnung des Übergangsgeldes, wenn sich eine Maßnahme zur beruflichen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.05.1980 - L 5 K 3/80
  • SG Nürnberg, 17.10.2012 - S 11 KR 209/10

    Krankenversicherung

  • BSG, 18.02.1981 - 3 BK 36/80

    Bemessung des Krankengeldes; Grundsätze des "missglückten Arbeitsversuchs";

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2018 - L 2 R 47/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht